Vergaberecht
Auf dem Gebiet des Vergaberechts beraten wir sowohl die öffentliche Hand als auch Unternehmen. Wir unterstützen bei vergaberechtlichen Fragestellungen, z.B. hinsichtlich der Ausschreibungspflicht bei Vertragsverlängerungen, zur Reichweite von Vergabepflichten oder zur Kooperation öffentlicher Auftraggeber, oft auch mit Bezug zu bestimmten Sektoren, z.B. Energie und Fernwärme.
Auch bei der Mittelverwendung von Subventionen ergeben sich vergaberechtliche Fragestellungen, zu denen wir beraten.
Unser Schwerpunkt liegt dabei auf der Unterstützung von Unternehmen in Vergabeverfahren. Wir prüfen die an die Bieter gestellten Anforderungen in den Vergabeunterlagen und unterstützen bei der Erstellung von Bewerbungen und Angeboten, indem wir die Einhaltung der formalen und rechtlichen Anforderungen prüfen.
Außerdem unterstützen wir Mandanten im Konfliktfall bei der Wahrung ihrer Rechte vor den Vergabekammern und in gerichtlichen Auseinandersetzungen.
Wir beraten zudem bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.