ESG

Anforderungen an Umweltschutz, soziale Gerechtigkeit und gute Unternehmensführung (ESG) nehmen eine zentrale Rolle in der Unternehmensleitung ein. Verstöße gegen ESG-Anforderungen begründen heute nicht mehr nur Reputationsrisiken, sondern substanzielle Haftungsrisiken. Hinzu treten Prozessrisiken in Form von Klagen wegen Greenwashings, Klimaklagen gegen Unternehmen und Ambitionsklagen gegen Staaten. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der Identifizierung und Minimierung von ESG-Risiken und helfen in Fällen, in denen sich Risiken verwirklichen.

Unsere Leistungen umfassen sowohl die strategische und operative Beratung von Unternehmen, insbesondere zur Implementierung von ESG-Vorgaben in die Unternehmensstrategie und die operative Unternehmensführung, als auch die Unterstützung bei der Aufdeckung von Rechtsverstößen. Wir begleiten unsere Mandanten u.a. bei der Entwicklung und Umsetzung von Umweltmanagement- und Nachhaltigkeitsstrategien, um ihre Geschäftstätigkeiten langfristig verantwortungsbewusst, nachhaltig und in Einklang mit ESG-Vorgaben, etwa der EU-Taxonomieverordnung, auszurichten.

Zu unseren Kernkompetenzen gehört daneben die prozessuale Abwehr von Ansprüchen, die auf die behauptete Verletzung von umwelt- und klimarechtlichen Vorschriften im weiteren Sinn gestützt sind, etwa Klagen wegen Greenwashings oder Klimaklagen gegen Unternehmen. Darüber hinaus helfen wir Unternehmen bei der außergerichtlichen Beilegung von ESG-Konflikten, der Kommunikation mit Aufsichtsbehörden, Medien und der Öffentlichkeit und der Vertretung vor Gerichten in umweltrechtlichen Streitigkeiten. Neben der Beratung von Unternehmen kooperieren wir mit Rechtsanwaltskanzleien und Beratungsunternehmen im Rahmen von ESG-Due Diligence Prozessen.

Besondere Beratungsschwerpunkte bilden das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie das Klimaschutz-, Umwelt- und Stoffrecht im weiteren Sinn. Im Umweltrecht beraten wir u.a. zu Umweltgenehmigungen, zur Abfallentsorgung und Produktverantwortung, zum Stoff- und Chemikalienrecht sowie zur Energieeffizienz und dem Recht der erneuerbaren Energien. Darüber hinaus beraten wir zu Zertifizierungssystemen für die klimaneutrale Gestaltung des Geschäftsbetriebs, etwa zum Brennstoffemissionshandelssystem und zur Zertifizierung alternativer Kraftstoffe für den Verkehrssektor.

Wir legen besonderen Wert auf eine ganzheitliche Beratung unserer Mandanten, die nicht nur die aktuellen gesetzlichen Anforderungen berücksichtigt, sondern auch zukünftige Entwicklungen und branchenspezifische Trends antizipiert.

Hierbei helfen uns vertiefte Kenntnisse derjenigen Branchen, die in besonderer Weise klima-, umwelt- und stoffrechtlichen Anforderungen ausgesetzt sind. Unser Team von Anwältinnen und Anwälten verfügt über langjährige Erfahrung in der Beratung von Unternehmen der Branchen Energie, Verkehrs- und Transportwirtschaft, Kreislaufwirtschaft, Rohstoffwirtschaft und Infrastruktur- und Netzwirtschaft.