Kreislaufwirtschaft
Circular Economy statt Linearwirtschaft: Im März 2020 legte die Europäische Kommission einen Aktionsplan für die Kreislaufwirtschaft vor. Er enthält Vorschläge für eine nachhaltigere Produktgestaltung und zielt auf die Verringerung des Abfallaufkommens und die Stärkung der Verbraucherrechte. Der Aktionsplan gehört zum European Green Deal und ist Teil der neuen EU-Industriestrategie. Dem Schutz, der sparsamen Verwendung und der Wiederverwertung natürlicher Ressourcen sieht sich die deutsche Industrie in besonderem Maße verpflichtet. Sie wird auch künftig einen wichtigen Beitrag zur Verwirklichung der Kreislaufwirtschaftsziele leisten.
Auf uns können Sie zählen. Einerlei, ob es um die Umsetzung ordnungsrechtlicher Vorgaben geht oder ob wettbewerbliche Anreizsysteme zu etablieren sind, seit vielen Jahren beraten wir private und öffentliche Unternehmen zu Fragen des Kreislaufwirtschaftsrechts sowie der entsprechenden Nebengesetze einschließlich ihrer Bezüge zu den europarechtlichen Grundlagen. Hieran knüpfen wir an und setzen mit Ihnen gemeinsam die auf die Schonung von natürlichen Ressourcen und die weitere Reduzierung von klimaschädlichen Treibhausgasemissionen bezogene Unternehmensstrategie um.