Öffentliches Wirtschaftsrecht
Wir beraten zu allen Fragen des deutschen und europäischen öffentlichen Wirtschaftsrechts mit Schwerpunkten im Anlagenzulassungs- und Planungsrecht, im Umwelt- und Technikrecht sowie im Kreislaufwirtschaftsrecht. Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die gerichtliche und außergerichtliche Beilegung komplexer Streitigkeiten als auch die Begleitung von Unternehmenstransaktionen.
Im Bereich des Anlagenzulassungs- und Planungsrechts unterstützen wir sowohl Vorhabenträger bei der Projektentwicklung und -verwirklichung als auch Einwender oder Drittbetroffene, die Rechtsschutz gegen negative Auswirkungen eines Vorhabens begehren. Besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit ist dabei das Immissionsschutzrecht.
Im Umwelt- und Technikrecht beraten wir seit vielen Jahren im Bereich des Kreislaufwirtschaftsrechts, der erweiterten Produktverantwortung und dem öffentlichen Produktsicherheitsrecht, insbesondere im Hinblick auf regulatorische Anforderungen an elektrische und elektronische Geräte.
Im Transaktionskontext stehen darüber hinaus häufig regulatorische Anforderungen an Unternehmen im Vordergrund, die sich aus dem erweiterten Umwelt- und Technikrecht ergeben. Häufig handelt es sich dabei um Fragen des Bodenschutzes und der Verantwortlichkeit für Altlasten. Wir unterstützen Käufer und Verkäufer in Transaktionsprozessen bei der Bewertung bodenschutzrechtlicher und weiterer Risiken, die sich aus dem Umweltrecht ergeben, sei es im Rahmen von Due Diligence-Prozessen, der Verhandlung risikoangemessener Vertragsklauseln oder der allgemeinen Transaktionsbegleitung.
In jüngerer Zeit haben sich zudem die Anforderungen an Investitionsprüfungen nach dem Außenwirtschaftsgesetz und der Außenwirtschaftsverordnung verschärft. Zusammen mit der kartellrechtlichen Fusionsfreigabe ist die investitionskontrollrechtliche Freigabe heute in zahlreichen Unternehmenstransaktionen ein zentrales Vollzugserfordernis. Wir unterstützen die Zusammenschlussparteien bei der investitionskontrollrechtlichen Freigabe und stimmen diese mit dem fusionskontrollrechtlichen Verfahren ab.