Beihilferecht

Wir beraten sowohl die öffentliche Hand als auch Unternehmen zum Recht der staatlichen Beihilfen und zum Subventionsrecht. Insbesondere unterstützen wir bei der beihilfenrechtskonformen Ausgestaltung vertraglicher Regelungen, bei der beihilferechtlichen Risikobewertung und schließlich in Beihilfeverfahren der Europäischen Kommission und in Gerichtsverfahren mit beihilferechtlichen Streitgegenständen. Im Fall der Rückforderung gewährter Beihilfen und Subventionen unterstützen wir die von der Rückforderung betroffenen Unternehmen.

Ein besonderer Schwerpunkt unserer beihilferechtlichen Praxis liegt im Energiesektor. Zahlreiche staatliche Marktinterventionen – die Förderung von Erneuerbaren Energien, die Entlastung stromkostenintensiver Unternehmen von der EEG-Umlage, die Entschädigung von Erzeugungsunternehmen für den vorzeitigen Ausstieg aus der Kernenergie und der Kohleverstromung – werfen die Frage auf, ob staatliche Beihilfen vorliegen und ob sie mit dem Binnenmarkt vereinbar sind. Für all diese Fragen stehen wir Energieversorgungs-, aber auch Industrieunternehmen als Ansprechpartner zur Verfügung.