Regulierungsrecht
Wir beraten zu allen Fragen des Regulierungsrechts mit Schwerpunkt im Bereich der Energieregulierung. Unsere Tätigkeit umfasst die Beantwortung regulatorischer Fragen der Entflechtung, des Netzzugangs und der Entgeltregulierung sowie die gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung und Abwehr von Ansprüchen, die auf Regulierungsrecht gestützt werden.
Fragen der Entflechtungsregulierung betreffen insbesondere die Vereinbarkeit gesellschaftsrechtlicher Maßnahmen mit den Entflechtungsvorgaben des Energiewirtschaftsgesetzes, etwa der Bestellung von Mitgliedern des Aufsichtsrats oder der Sicherung der Unabhängigkeit der Geschäftsführung.
In Bezug auf die Netzzugangs- und Entgeltregulierung beraten wir regulierte Unternehmen sowohl in behördlichen Verfahren der Netzentgeltregulierung vor der Bundesnetzagentur als auch bei der Verteidigung gegen Ansprüche wegen vermeintlich überhöhter Netzentgelte oder diskriminierender Netzzugangsbedingungen. Zu unseren Mandanten zählen seit vielen Jahren Übertragungs- und Gasfernleitungsnetzbetreiber sowie Betreiber großer Strom- und Gasverteilernetze, die wir in zentralen energieverwaltungsrechtlichen Verfahren vor Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof sowie in zivilrechtlichen Gerichtsverfahren vertreten. Nicht selten führten diese Vertretungen zu wichtigen Leitentscheidungen für die gesamte Energiebranche.
Angesichts der dynamischen Transformation des Strommarktes können Netzbetreiber die Energieversorgungssicherheit nur im Zusammenwirken mit den Erzeugungsunternehmen sicherstellen. Deshalb sind nicht nur Netzbetreiber, sondern auch die Betreiber von Kraftwerken regulierungsrechtlichen Pflichten unterworfen, etwa in Form der Inanspruchnahme für Redispatch oder von Stilllegungsverboten für systemrelevante Anlagen. Wir beraten Energieerzeugungsunternehmen bei der Bewältigung der damit verbundenen Herausforderungen.
Im Zuge der Energiewende stellen sich neue regulierungsrechtliche Fragen, etwa mit Blick auf neuartige Infrastrukturen wie Wasserstoffnetze. Wir begleiten diese Entwicklungen aktiv und beraten Unternehmen, Stakeholder und die öffentliche Hand, wenn es darum geht, regulierungsrechtliches Neuland zu betreten.