Dr. Stefan Tüngler
Partner
stefan.tuengler[at]leitfeld-recht.de
Die Beratungsschwerpunkte von Stefan Tüngler liegen im Bereich Konfliktlösung. Er verfügt über breite Erfahrung sowohl im Rahmen von Konfliktprävention als auch in Bezug auf die Entwicklung und Umsetzung von Prozessstrategien im Rahmen streitiger Verfahren, sei es vor staatlichen Gerichten oder vor Schiedsgerichten. Er vertritt Unternehmen, Verbände und die öffentliche Hand in Fragen der Vertragsgestaltung, bei der außergerichtlichen Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen, im Rahmen von Mediations- und Schlichtungsverfahren sowie im Rahmen klassischer gerichtlicher und schiedsgerichtlicher Auseinandersetzungen. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts, insbesondere im Hinblick auf die regulatorische und vertragsrechtliche Beratung von Energieversorgungsunternehmen.
Stefan Tüngler ist Gründungspartner der LEITFELD Rechtsanwälte PartGmbB. Zuvor war er als Rechtsanwalt, seit 2007 als Counsel, bei Freshfields Bruckhaus Deringer in der Praxisgruppe Konfliktlösung tätig.
Stefan Tüngler studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August Universität in Göttingen und absolvierte das Referendariat mit Stationen u. a. bei der Repräsentanz der deutschen Wirtschaft in Estland, Tallinn, und in der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Im Anschluss war er wissenschaftlicher Mitarbeiter am Institut für Deutsches und Internationales Berg- und Energierecht der Technischen Universität Clausthal und promovierte zu einem energiewirtschaftsrechtlichen Thema.
Stefan Tüngler veröffentlicht regelmäßig zu aktuellen energiewirtschaftsrechtlichen Themen und Entwicklungen. Er ist Mitglied der ENR-Group der International Bar Association, der Deutschen Institution für Schiedsgerichtsbarkeit e.V. und Bearbeiter der Erläuterungen zum Energieliefervertrag im beck-online.Großkommentar sowie Mitbearbeiter des Kommentars von Kment (Hrsg.) zum Energiewirtschaftsgesetz und Frenz/Müggenborg/Cosack/Hennig/Schomerus (Hrsg.) zum Erneuerbare-Energien-Gesetz.
Er wird von Mandanten und JUVE schon seit vielen Jahren als Anwalt im Energiewirtschaftsrecht empfohlen.