Kartellrecht
Wir beraten zu allen Fragen des deutschen und europäischen Kartellrechts sowie seiner internationalen Bezüge. Das schließt die Fusionskontrolle, die kartellrechtlichen Vorgaben für marktbeherrschende und marktstarke Unternehmen sowie die Kooperation von Unternehmen und der Ausgestaltung von Lieferverhältnissen und Vertriebssystemen einschließlich der kartellzivilrechtlichen, kartellverwaltungsrechtlichen und kartellbußgeldrechtlichen Rechtsfolgen ein.
Im Rahmen von Unternehmenstransaktionen unterstützen wir von der Vorbereitung von Unternehmenskaufverträgen und der Verhandlung risikoangemessener Fusionskontrollklauseln über die Anmeldung von Zusammenschlussvorhaben bei der Europäischen Kommission und dem Bundeskartellamt bis hin zur Vorbereitung und dem Vollzug von Transaktionen. Ein Schwerpunkt unserer Beratung sind die besonderen Verhaltenspflichten innerhalb
von Joint Ventures.
In regulierten Industrien kommt dem Verbot des Missbrauchs einer marktbeherrschenden Stellung eine besondere Bedeutung zu. Wir stehen sowohl marktbeherrschenden und marktstarken Unternehmen bei der Auslotung des kartellrechtlich zulässigen Verhaltens als auch Unternehmen, die mit der Marktmacht von Wettbewerbern, Lieferanten und Kunden konfrontiert sind, zur Seite.
Außerdem bewerten wir Kooperationen mit Wettbewerbern und Unternehmen auf vor- und nachgelagerten Wertschöpfungsstufen und unterstützen bei der Ausgestaltung von Lieferverträgen und Vertriebssystemen unter kartellrechtlichen Gesichtspunkten. Je nach Fallkonstellation stellen wir die geplante Kooperation auch bei Kartellbehörden vor.
Zur effektiven Vorbeugung von Kartellrechtsverstößen unterstützen wir bei der Entwicklung und Implementierung von Kartellrechts-Compliance-Systemen und sensibilisieren Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Schulungen für kartellrechtliche Risiken. Die Schulungen richten wir gezielt auf die Besonderheiten der betroffenen Sektoren aus und lassen unsere Markterfahrung in die Kartellrechts-Compliance einfließen.
Schließlich verfügen wir über langjährige Prozesserfahrung und helfen, kartellrechtliche Ansprüche abzuwehren oder durchzusetzen, etwa im Fall von Lieferverweigerungen oder bei der Durchsetzung oder der Abwehr kartellrechtlicher Schadensersatzansprüche.