BGH: Fernwärme Stuttgart
April 2024
In Ausgabe 1 der CuR 2024 befasst sich Stefan Tüngler mit dem Urteil des BGH vom 5.12.2023 in Sachen Fernwärme Stuttgart. Nach der Entscheidung ist die Stadt Stuttgart nicht verpflichtet, der EnBW nach Ablauf des bisherigen Wegenutzungsvertrags ein Angebot auf Abschluss eines Folgevertrags zum Betrieb des Fernwärmenetzes in der Stadt Stuttgart zu unterbreiten. Die Stadt Stuttgart ist aber auch nicht automatisch mit Auslaufen des bisherigen Wegenutzungsvertrags Eigentümerin des Netzes oder Inhaberin eines Anspruchs auf Übereignung bzw. Beseitigung der Netzanlagen geworden. Mehr zum Urteil in der CuR 2024, Seiten 17 ff.